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Rechtsprechung
   OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2704
OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06 (1) (https://dejure.org/2006,2704)
OLG München, Entscheidung vom 02.06.2006 - Verg 12/06 (1) (https://dejure.org/2006,2704)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - Verg 12/06 (1) (https://dejure.org/2006,2704)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgeschlossenes Konkurrenzangebot als zulässiger Vergleichsmaßstab für die Preisbeurteilung; Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes über Ergebnisse vergleichbarer Ausschreibungen und übliche Marktpreise; Erfordernis der Stellung eines Antrags für die Erstattung ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Überangebot: abstellen auf zeitnahe, vergleichbare Ausschreibungen bzw. eine Spanne von 10% zum nächsten Angebot

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 3; ; ZPO § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 3; ZPO § 101
    Vergaberecht: Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes - Stellung eines Antrags ist für die Erstattung der notwendigen Auslagen eines Beigeladenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsanmerkung)

    Feststellung eines Überangebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein sog. Überangebot vor? (IBR 2006, 465)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1953 (Ls.)
  • VergabeR 2006, 802
  • ZfBR 2006, 600
  • ZfBR 2007, 50
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits

    Auszug aus OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06
    Zwar hat das OLG Koblenz mit Beschluss vom 23.12.2003 - 1 Verg 8/03 ausgeführt, dass mit der Annahme eines Ausschlussgrundes bereits inzident dessen kalkulationserhebliche, auf die Wettbewerbsstellung sich auswirkende Bedeutung bejaht werde, so dass folgerichtig von der Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Preisen der ausgeschlossenen Angebote und ihrer Mängel ausgegangen werden müsse.

    Anders als im Verfahren des OLG Koblenz vom 23.12.2003 - 1 Verg 8/03 sprechen zahlreiche Vergleichskriterien für einen überhöhten Preis.

  • VK Nordbayern, 26.04.2006 - 21.VK-3194-06/06
    Auszug aus OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06
    Ziffer 1 Satz 2 sowie Ziffer 2 Sätze 1 - 3 des Beschlusses der Vergabekammer Nordbayern vom 26.04.2006, Az.: 21.VK-3194-06/06 aufzuheben,.
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06
    Nach der Grundsatzentscheidung BGH NJW 2004, 2092, 2096 richtet sich die Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren allein nach der ZPO.
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Insoweit entspricht es überwiegender Auffassung, dass ein Missverhältnis in dieser Größenordnung für eine Unangemessenheit spricht (vgl. OLG München, Beschluss vom 7. März 2013 - Verg 36/12, juris Tz. 36; Urteil vom 12. Dezember 2013, a. a. O.; anders noch Beschluss vom 2. Juni 2006 - Verg 12/06, juris Tz. 106 [10 %]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 15 Verg 3/09, juris Tz. 47 [Differenz von 16 - 18 % zu Vergleichsangeboten, allerdings unter Berücksichtigung der Preissteigerung eher größer]; BKartA, a. a. O. [15% nicht ausreichend]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 11 Verg 21/04, juris Tz. 50 [erhebliches Missverhältnis bei Abweichung von 23 % von der Kostenschätzung angenommen]; Wagner in: jurisPK - Vergaberecht, 4. Auflage, § 16 VOL/A Rdnr. 208).
  • VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18

    Stahlbauarbeiten

    Dies ist auch für die Prüfung unangemessen hoher Preise anerkannt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09; OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06).

    Während das OLG Karlsruhe (aaO) auch für die Fallgruppe unangemessen hoher Preise auf den Gesamtpreis abstellt (ohne dies ungeachtet der zuvor festgestellten Unterschiede der Fallgruppen näher zu begründen) stellt das OLG München auf die Prüfung von einzelnen Einheitspreisen ab (OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06).

    Auch den frei im Wege eines Verhandlungsverfahrens durch den Auftraggeber ausgehandelten Preisen wird eine zumindest indizielle Bedeutung zuerkannt (vgl. OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06).

    Als Aufgreifschwelle für die Prüfung eines Missverhältnis des Preises zur Leistung werden in der Rechtsprechung Größenordnungen zwischen 10 Prozent (OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09) und 20 Prozent (OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2015, 13 Verg 11/14) angegeben.

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

    Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises und damit für die Beurteilung, ob ein Preis unangemessen hoch im Sinne des § 25 Nr. Abs. 1 VOB/A ist, können sein Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungen, von Konkurrenzanbietern gebotene Einheitspreise, bisher für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise (vgl. OLG München vom 02.06.2006 - Verg 12/06, Rn. 106 ff., nach Juris), eigene Kostenschätzungen der Vergabestelle, Grobkalkulationen beratender Ingenieurbüros (OLG Koblenz vom 23.12.2003 - 1 Verg 8/03, Rn. 33 ff.; vgl. auch Weyand, a.a.O., Rz. 5633).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.05.2006 - Verg 12/06   

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https://dejure.org/2006,4256
OLG München, 24.05.2006 - Verg 12/06 (https://dejure.org/2006,4256)
OLG München, Entscheidung vom 24.05.2006 - Verg 12/06 (https://dejure.org/2006,4256)
OLG München, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - Verg 12/06 (https://dejure.org/2006,4256)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung im Falle der Aufhebung eines Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer; Rechtsschutzmöglichkeiten über § 118 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbersbeschränkungen (GWB) in Bezug auf die Verhinderung ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - entsprechende Anwendung für den Fall der Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung

  • VERIS
  • Judicialis

    GWB § 118 Abs. 1 Satz 3; ; GWB § 118 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    GWB § 118 Abs. 1 Satz 3; GWB § 118 Abs. 3
    Zulässigkeit des Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei Anordnung der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer

  • ibr-online

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei Aufhebung d. Ausschreibung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde auch bei Aufhebung der Ausschreibung möglich! (IBR 2006, 1462)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 166 (Ls.)
  • VergabeR 2006, 948
  • ZfBR 2006, 606
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.10.2001 - Verg 6/01

    Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch Vergabekammer bei EU-weit

    Auszug aus OLG München, 24.05.2006 - Verg 12/06
    Die von der Antragsgegnerin in ihrer Stellungnahme vom 11.05.2006 angeführten Gerichtsentscheidungen (BayObLG Beschluss vom 01.10.2001 - Verg 6/01; OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.07.2004 - 7 Verg 39/04; OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.11.2005 - Verg 82/05; OLG München Beschluss vom 17.05.2005 - Verg 9/05) betreffen nicht den vorliegenden Sachverhalt.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - Verg 82/05

    Entfall des Zuschlagsverbots bei Erfüllung der Kammerentscheidung

    Auszug aus OLG München, 24.05.2006 - Verg 12/06
    Die von der Antragsgegnerin in ihrer Stellungnahme vom 11.05.2006 angeführten Gerichtsentscheidungen (BayObLG Beschluss vom 01.10.2001 - Verg 6/01; OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.07.2004 - 7 Verg 39/04; OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.11.2005 - Verg 82/05; OLG München Beschluss vom 17.05.2005 - Verg 9/05) betreffen nicht den vorliegenden Sachverhalt.
  • OLG München, 17.05.2005 - Verg 9/05

    Keine Verlängerung aufschiebender Wirkung bei Untersagung der Zuschlagserteilung

    Auszug aus OLG München, 24.05.2006 - Verg 12/06
    Die von der Antragsgegnerin in ihrer Stellungnahme vom 11.05.2006 angeführten Gerichtsentscheidungen (BayObLG Beschluss vom 01.10.2001 - Verg 6/01; OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.07.2004 - 7 Verg 39/04; OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.11.2005 - Verg 82/05; OLG München Beschluss vom 17.05.2005 - Verg 9/05) betreffen nicht den vorliegenden Sachverhalt.
  • BSG, 01.09.2009 - B 1 KR 1/09 D

    Kostenentscheidung in einem Vergaberechtsverfahren nach Klagerücknahme

    Die Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB sind vielmehr Kosten des Beschwerdeverfahrens, über die einheitlich im Rahmen der Entscheidung über die Kosten der Hauptsache zu befinden ist (ohne Kostenentscheidung deshalb zB BSG, Beschluss vom 23.2.2009 - B 3 KR 2/09 D - siehe auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.2.2009 - L 11 WB 381/09 -, juris RdNr 126, ZMGR 2009, 94 ff; BayObLG, Beschluss vom 15.4.2003 - Verg 5/03, juris RdNr 16, VergabeR 2003, 457; OLG München, Beschluss vom 24.5.2006 - Verg 12/06 -, juris RdNr 8, VergabeR 2006, 948 f; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.4.2008 - VII-Verg 22/08 -, juris RdNr 4; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19.1.2009 - Verg W 2/09 -, juris RdNr 70, ZfBR 2009, 390 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - VII-Verg 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3872
OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - VII-Verg 12/06 (https://dejure.org/2006,3872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2006 - VII-Verg 12/06 (https://dejure.org/2006,3872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - VII-Verg 12/06 (https://dejure.org/2006,3872)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Rechtes zur Errichtung und zum Betrieb einer Feuerbestattungsanlage als Dienstleistungskonzession; Nachprüfungsmöglichkeit der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über das Absehen von einem geregelten Vergabeverfahren; Anwendungsbereich der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: Dienstleistungskonzessionen unterliegen den Grundregeln des EG-Vertrages (u.a. Gleichbehandlungsgrundsatz und Verbot der Diskriminierung)

  • VERIS
  • Judicialis

    GWB §§ 97 ff.; ; GWB § 98 Abs. 6; ; GWB § 99 Abs. 1; ; GWB § 118 Abs. 1 S. 3; ; VOB/A § 32 Nr. 1; ; GKG § 50 Abs. 2; ; GKG § 48 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 9 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

  • ibr-online

    Betrieb einer Feuerbestattungsanlage als Dienstleistungskonzession

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzessionen sind weitgehend vergaberechtsfrei! (IBR 2007, 1335)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 13.07.2001 - Verg 3/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06
    Während der Ausschluss von Dienstleistungskonzessionen aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50/EWG noch nicht ausdrücklich geregelt war, sich aber aus ihrer Entstehungsgeschichte und einem Vergleich mit der Baukoordinierungsrichtlinie ergab (EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Rs.C-1324/98, NZBau 2001, 148 (Telaustria); BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg. 15/01, NZBau 2002, 233 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01, NZBau 2001, 645 ff.), ist nunmehr in Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG bestimmt, dass die Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen nicht gilt.

    Soweit das deutsche Recht für die Nachprüfung einer Vergabe von Dienstleistungskonzessionen keinen ausdrücklichen Primärrechtsschutz bietet, genügt der bestehende Sekundärrechtsschutz den vom Europäischen Gerichtshof in der genannten Entscheidung aufgestellten Anforderungen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, NZBau 645, 647 BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg 15/01, aaO., Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 7/03f, Datenbank Bayerische Rechtsprechung, Bl. 3).

    Ob für den Sekundärrechtsschutz (oder auch einen Primärrechtschutz) der Rechtsweg zu den Zivilgerichten (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, aaO; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, - Verg 15/01 - aaO) oder den Verwaltungsgerichten (BayObLG, Beschluss vom 09.07.2003, - Verg 7/03f - aaO; im Ergebnis auch Burgi, Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Verfahren, Vergabekriterien, Rechtsschutz; in Tagungsband 6 der Düsseldorfer Vergaberechtstage vom 23. Juni 2005, MWME NW) eröffnet ist, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06
    Während der Ausschluss von Dienstleistungskonzessionen aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50/EWG noch nicht ausdrücklich geregelt war, sich aber aus ihrer Entstehungsgeschichte und einem Vergleich mit der Baukoordinierungsrichtlinie ergab (EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Rs.C-1324/98, NZBau 2001, 148 (Telaustria); BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg. 15/01, NZBau 2002, 233 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01, NZBau 2001, 645 ff.), ist nunmehr in Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG bestimmt, dass die Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen nicht gilt.

    Soweit das deutsche Recht für die Nachprüfung einer Vergabe von Dienstleistungskonzessionen keinen ausdrücklichen Primärrechtsschutz bietet, genügt der bestehende Sekundärrechtsschutz den vom Europäischen Gerichtshof in der genannten Entscheidung aufgestellten Anforderungen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, NZBau 645, 647 BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg 15/01, aaO., Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 7/03f, Datenbank Bayerische Rechtsprechung, Bl. 3).

    Ob für den Sekundärrechtsschutz (oder auch einen Primärrechtschutz) der Rechtsweg zu den Zivilgerichten (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, aaO; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, - Verg 15/01 - aaO) oder den Verwaltungsgerichten (BayObLG, Beschluss vom 09.07.2003, - Verg 7/03f - aaO; im Ergebnis auch Burgi, Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Verfahren, Vergabekriterien, Rechtsschutz; in Tagungsband 6 der Düsseldorfer Vergaberechtstage vom 23. Juni 2005, MWME NW) eröffnet ist, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06
    Während der Ausschluss von Dienstleistungskonzessionen aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50/EWG noch nicht ausdrücklich geregelt war, sich aber aus ihrer Entstehungsgeschichte und einem Vergleich mit der Baukoordinierungsrichtlinie ergab (EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Rs.C-1324/98, NZBau 2001, 148 (Telaustria); BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg. 15/01, NZBau 2002, 233 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01, NZBau 2001, 645 ff.), ist nunmehr in Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG bestimmt, dass die Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen nicht gilt.

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2000 (Rs. C-324/98 "Telaustria") auch für den Abschluss von Dienstleistungskonzessionen aus dem Transparenzgebot die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber abgeleitet, zugunsten potentieller Bieter einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen, der den Dienstleistungsmarkt dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt wurden.

  • BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06
    Soweit das deutsche Recht für die Nachprüfung einer Vergabe von Dienstleistungskonzessionen keinen ausdrücklichen Primärrechtsschutz bietet, genügt der bestehende Sekundärrechtsschutz den vom Europäischen Gerichtshof in der genannten Entscheidung aufgestellten Anforderungen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, NZBau 645, 647 BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg 15/01, aaO., Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 7/03f, Datenbank Bayerische Rechtsprechung, Bl. 3).

    Ob für den Sekundärrechtsschutz (oder auch einen Primärrechtschutz) der Rechtsweg zu den Zivilgerichten (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, aaO; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, - Verg 15/01 - aaO) oder den Verwaltungsgerichten (BayObLG, Beschluss vom 09.07.2003, - Verg 7/03f - aaO; im Ergebnis auch Burgi, Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Verfahren, Vergabekriterien, Rechtsschutz; in Tagungsband 6 der Düsseldorfer Vergaberechtstage vom 23. Juni 2005, MWME NW) eröffnet ist, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06
    Zu einer abweichenden Bewertung sieht sich der Senat durch die von der Antragstellerin zur Begründung ihres Rechtsstandpunktes in Bezug genommene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Januar 2005 (Rs. C-26/03 - "TREA Leuna") nicht veranlasst.
  • VK Köln, 13.02.2006 - VK 3/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 13. Februar 2006, Az. VK 3/2006, wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

    Die Frage, ob es sich im Hinblick auf die geplante Nutzung des Geländes als Flughafen und die dafür erforderliche Genehmigung um eine Dienstleistungskonzession im Sinne des Art. 1 Abs. 3 lit. b) der Richtlinie handelt und auch insoweit der Rechtsweg gemäß §§ 116 ff. GWB eröffnet ist, wie die Antragstellerin meint, bedarf danach keiner Erörterung mehr (vgl. auch Beschluss des Senats vom 10.05.2006 - VII-Verg 12/06).
  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    Auf einer ähnliche Linie liegt die Rechtsprechung der deutschen Gerichte sowohl vor als auch nach Erlass der Entscheidung "Parking-Brixen"; auch hier wird - in der Formulierung mehr oder minder deutlich - stets auf die Übernahme oder Aufbürdung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos abgestellt (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650, 651; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006, VII-Verg 12/06 für den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage; BayObLGZ 2003, 170 f., das vom Erfordernis der Verlagerung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos ausgeht und deshalb ausdrücklich eine Dienstleistungskonzession auch dann annimmt, wenn von vornherein ein wirtschaftliches Risiko gar nicht oder aber nur - im Vergleich zu freien Marktverhältnissen - in geringem Maße vorhanden ist, dieses "Restrisiko" aber auf den Konzessionär verlagert wird).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - Verg 2/07

    Beiladung sonstiger Dritter durch das Beschwerdegericht

    Die Frage, ob es sich im Hinblick auf die geplante Nutzung des Geländes als Flughafen und die dafür erforderliche Genehmigung um eine Dienstleistungskonzession im Sinne des Art. 1 Abs. 3 lit. b) der Richtlinie handelt und auch insoweit der Rechtsweg gemäß §§ 116 ff. GWB eröffnet ist, wie die Antragstellerin meint, bedarf danach keiner Erörterung mehr (vgl. auch Beschluss des Senats vom 10.05.2006 - VII-Verg 12/06).
  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

    Dass Dienstleistungskonzessionen nicht nationalem Vergaberecht - und somit auch nicht dem GWB- unterworfen sind, spiegelt auch die einschlägige Rechtsprechung hierzu wieder (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.05.2006 - Verg 12/06, BayObLG Besch. v. 11.12.2001 - Verg. 15/01, OG Brandenburg, Beschl.v. 03.08.2001 - Verg. 3/01).

    Das bedeutet auch, dass die Regelungen über den vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 102 ff GWB für Dienstleistungskonzessionen keine Anwendung finden (vgl. bspw. OLG Hamburg, B. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, B. v. 10.05.2006 - Verg 12/06).

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen

    86 Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass aus den Transparenzgeboten bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen lediglich (sekundäre) Schadensersatzpflichten und keine (primären) Unterlassungspflichten abzuleiten seien (vgl. OLG Düsseldorf vom 10.05.2006 - VII-Verg 12/06 - unter II; BayObLG vom 11.12.2001 - Verg 15/01 - NZBau 2002, 233 unter II 1 d).
  • VG Aachen, 03.11.2006 - 9 K 3236/04

    Stadt Aachen darf sich weiterhin um "Blaue Tonne" sorgen

    Ob Abweichendes zu gelten hat, wenn eine Dienstleistungskonzession vorliegt, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2006 - VII-Verg 12/06 -, juris, kann dahinstehen, weil diese - wie noch auszuführen sein wird - hier nicht vorliegt und die Besonderheit besteht, dass diese bereits nach europäischem Recht dem Vergaberechtsregime nicht unterfällt.

    vgl. in diesem Zusammenhang OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2006, a. a. O..

  • VG Münster, 09.03.2007 - 1 L 64/07

    Verpachtung der Leichenhalle Coesfeld vorerst gestoppt

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 10. Mai 2006 - VII-Verg 12/06 -, juris, und vom 22. September 2004 - VII-Verg 44/04 -, NZBau 2005, 652; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 6 W 35/05 (Verg) -, NZBau 2005, 655; BayObLG, Beschluss vom 9. Juli 2003 - Verg.1 7/03 -, juris, Brandenb.
  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    Das bedeutet auch, dass die Regelungen über den vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 102 ff GWB für Dienstleistungskonzessionen keine Anwendung finden (vgl. bspw. OLG Hamburg, B. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, B. v. 10.05.2006 - Verg 12/06).
  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Das bedeutet auch, dass die Regelungen über den vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 102 ff GWB für Dienstleistungskonzessionen keine Anwendung finden (vgl. bspw. OLG Hamburg, B. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, B. v. 10.05.2006 - Verg 12/06; OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/004-08, VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08; VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2009 - 1/SVK/003-09).
  • VK Düsseldorf, 16.05.2011 - VK-12/11

    Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung

    Die Gewährung von Primärrechtsschutz deckt sich, wenn der nationale Gesetzgeber nicht von sich aus weitere Bereiche einbezieht, mit dem Anwendungsbereich der europäischen Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006, VII-Verg 12/06).
  • VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09

    Nutzung und den Betrieb von Gewerbeflächen

  • VG Aachen, 16.06.2011 - 7 L 154/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Inbetriebnahme des Krematoriums

  • VG Aachen, 07.06.2011 - 7 L 154/11

    Der Verwaltungsrechtsweg ist für Streitigkeiten nach Erteilung der Befugnis zur

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 -4 O 201/06

    Streit um eine de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung

  • VK Südbayern, 18.06.2007 - Z3-3-3194-1-22-05/07

    Vermittlung von Abschleppdiensten ist Dienstleistungskonzession!

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